Freitag, 27. Mai 2011 | Oliver Reiner
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die bisherige Vergabepraxis für Fördermittel in der Jugendhilfe in Leipzig kritisiert. Die LeISA - gemeinnützige Gesellschaft für Jugend, Kultur & Soziales hatte gegen die nicht vollständige Förderung ihrer Jugendhilfeprojekte im Jahr 2009 geklagt. Das Gericht schloss im wesentlichen ihren Argumenten an.
Wenn nicht genügend Fördermittel zur Verfügung stehen, um ein ein Projekt wie beantragt zu fördern, muss die Stadt demnach:
Das Verwaltungsgericht Leipzig bezog sich dabei ausdrücklich auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009.